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   BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96   

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https://dejure.org/1998,17516
BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96 (https://dejure.org/1998,17516)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 4 AZR 706/96 (https://dejure.org/1998,17516)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 4 AZR 706/96 (https://dejure.org/1998,17516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Erwerb des Grades "Master of Philosophy" in der Fachrichtung "Psychiatric Social Work" - Voraussetzungen für die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    Nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, daß bei den Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II die Tarifvertragsparteien sowohl den vorangestellten allgemeinen Merkmalen als auch den Einzelbeispielen rechtliche Bedeutung haben beimessen wollen (Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TV AL II).

    Die Anwendung der zahlreichen, besonders weit umschriebenen allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe in den Beispielen jeweils vorangestellten abstrakten Tatbestandsmerkmalen der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob der jeweilige Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT und vom 24. April 1974, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    Abgesehen davon, daß das Landesarbeitsgericht diesen Begriff im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 14. Juni 1995 (- 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) lediglich zur Verdeutlichung der Darlegungslast des Klägers gebraucht hat, hat es ihn darüber hinaus auch ausdrücklich in Anführungszeichen gesetzt, um dies noch einmal deutlich zu machen.
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    In letzteren Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zunächst das Vorliegen der allgemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander aufbauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    Die Anwendung der zahlreichen, besonders weit umschriebenen allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe in den Beispielen jeweils vorangestellten abstrakten Tatbestandsmerkmalen der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob der jeweilige Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT und vom 24. April 1974, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 09.06.1971 - 4 AZR 268/70

    Welche Unterschrift zählt?

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    In letzteren Fällen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zunächst das Vorliegen der allgemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander aufbauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. zuletzt Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 3 Sa 32/96

    Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten nach dem NATO -Truppenstatut; Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 1996 - 3 Sa 32/96 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 312/20

    Eingruppierung eines Transportation Assistent bei den

    Die Gehaltsgruppeneinteilung ZB für Angestellte (in zivilen Arbeitsgruppen im Sinne der Sonderbestimmungen Z zum TV AL II) baut - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - in der Weise aufeinander auf, dass in den höheren Gehaltsgruppen auch höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. zur Gehaltsgruppeneinteilung C des TVAL II; BAG 22.04.1998 - 4 AZR 706/96 - Rn. 46 ff mwN).

    Nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei den Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II die Tarifvertragsparteien sowohl den vorangestellten allgemeinen Merkmalen als auch den Einzelbeispielen rechtliche Bedeutung haben beimessen wollen (vgl. BAG 22.04.1998 - 4 AZR 706/96 - Rn. 47 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 Sa 491/19

    Eingruppierung - Kraftfahrzeugmechanikermeister - Gehaltsgruppe C 8 ALTV II

    Hier ist vielmehr ausreichend, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der vom Kläger reklamierten Gehaltsgruppe C8 TV AL II jeweils zutreffend unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden ( BAG 22. April 1998 - 4 AZR 706/96 - Rn. 44, juris ).

    Nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei den Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II die Tarifvertragsparteien sowohl den vorangestellten allgemeinen Merkmalen als auch den Einzelbeispielen rechtliche Bedeutung haben beimessen wollen ( BAG 22. April 1998 - 4 AZR 706/96 - Rn. 46 und 47, juris ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 189/19

    Eingruppierung eines Supervisors bei den US-Stationierungsstreitkräften

    Die Gehaltsgruppeneinteilung ZB für Angestellte baut in der Weise aufeinander auf, dass in den höheren Gehaltsgruppen auch höhere Anforderungen nicht nur an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit gestellt werden, sondern auch an die persönliche Qualifikation (vgl. zur Gehaltsgruppeneinteilung C des TVAL II; BAG 22.04.1998 - 4 AZR 706/96 - Rn. 46 ff mwN).
  • ArbG Aachen, 10.01.2019 - 3 Ca 1831/18

    Eingruppierungsfeststellungsklage nach den Regelungen des TV AL II Darlegungs-

    Im Rahmen der Auslegung und Anwendung der Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II sind zudem die zu den einzelnen Gehaltsgruppen genannten Beispiele zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 4 AZR 706/96 -, Rn. 47, juris).
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